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Steuerberaterkammer Stuttgart KdöR
Hegelstraße 33
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Aktuelle BFH-Rechtsprechung des BFH und neue Verwaltungsauffassung ergänzen die Aussagen zum Umwandlungssteuererlass vom 11. Nov. 2011. Dies betrifft neben den Fällen der Gesamtplan-Rechtsprechung mittlerweile auch den umgekehrten Fall, das Kapitalkonto II, die Unentgeltlichkeit im Sinne des § 6 Abs. 3 EStG, das nach wie vor zulässige Gewinnvorabmodell, der Bildung und Fortführung von Ergänzungsbilanzen sowie weitere aktuelle Einzelfragen zur Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern nach
§ 6 Abs. 5 EStG, wie etwa das Zurückbehalten von Verbindlichkeiten zur Vermeidung einer Teilrealisierung. Sie erhalten auch einen Überblick zum BMF-Schreiben zu § 6 Abs. 3 EStG vom 20. Nov. 2019, dort insbesondere zur „taggleichen“ Übertragung sowie zur steuerneutralen Realteilung von Personengesellschaften vom 19. Dez. 2018 (echte und unechte Realteilung) mit aktuellen Einzelfragen. Es wird auch ein aktueller Stand zum Thema „Optionsmodell“ bzw. Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung erfolgen.
Hybrid-Veranstaltung