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Steuerberaterkammer Stuttgart KdöR
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Auch in dieser schwierigen Zeit (Corona) kann eine Betriebsprüfung (Außen-prüfung) der Finanzverwaltung bei jedem Unternehmen anstehen, soweit eine gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Dabei spielt die Höhe der Einkünfte keine Rolle. Das Risikomanagement der Betriebsprüfung wird ständig angepasst. Die Finanzbehörde bestimmt die Art und den Umfang der Außenprüfung in einer schriftlichen Prüfungsanordnung. Hierzu sind einige Vorbereitungen zu treffen. Der Zeitumfang einer Außenprüfung ist beschränkt. Die Prüfungsdienste müssen daher Prüfungsschwerpunkte bilden. Die einzelnen Prüfungsschritte werden i.d.R. durch den/die Prüfer/-in bestimmt. Sie können daher sehr unterschiedlich sein. Man kann jedoch im Vorfeld einzelne Schwerpunkte auf Schlüssigkeit überprüfen und Sachverhalte kontrollieren. Bewährt hat sich eine Checkliste zur Vorbereitung einer Außenprüfung.
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