Kompaktseminar "Landwirtschaftliche Buchstelle"

 

Auch in diesem Jahr bieten wir wieder das Seminar zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung gemäß §44 Absatz 2 StBerG für die Verleihung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" an. 

Mündliche Prüfung

Berufsangehörigen, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes nachweisen, kann nach § 44 Absatz 1 StBerG auf Antrag die Berechtigung verliehen werden, als Zusatz zur Berufsbezeichnung die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zu führen. Die Verleihung erfolgt durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der/die Antragsteller/in seine/ihre berufliche Niederlassung hat.

Die besondere Sachkunde i. S. des § 44 Absatz 1 Satz 1 StBerG ist durch eine vor einem Sachkunde-Ausschuss abzulegende mündliche Prüfung nachzuweisen. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Gebiete:

  • Steuerliche Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft
  • Höferecht (Anerbenrecht) bzw. erbrechtliche Bestimmungen des BGB
  • Landpachtrecht
  • Grundstücksverkehrsrecht
  • Grundlagen des Agrarkreditwesens
  • landwirtschaftliche Betriebswirtschaft einschließlich Rechnungswesen und Statistik

Zusätzlich werden in dem Seminar Kenntnisse in den sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft vermittelt, dieses Thema ist jedoch nicht prüfungsrelevant. Der Seminarbesuch ist nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Kompaktseminar

Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bieten wir ein Kompaktseminar an, das als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt wird.

Termin:

07.10.2022,  08:30 Uhr – 18:00 Uhr
08.10.2022,  08:30 Uhr – 18:00 Uhr
14.10.2022,  08:30 Uhr – 18:00 Uhr
15.10.2022,  08:30 Uhr – 18:00 Uhr

Anmeldung:

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