Online-Veranstaltung zur neuen Härtefallhilfe

 

Seit 18. Mai 2021 kann auch in Baden-Württemberg die Härtefallhilfe beantragt werden. Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind. Sie sind speziell an solche Unternehmen gerichtet, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe.

Welche Bedingungen für die Beantragung der Härtefallhilfe gelten, behandelt unsere aktuelle Online-Fortbildung zu Corona-Hilfen. Darin wird außerdem auf besonders praxisrelevante Fragen zur Überbrückungshilfe III eingegangen.

Die Online-Fortbildung mit Herrn Dipl.-Fw. (FH) Sascha Matussek, Steuerberater, findet wie folgt statt:

Bei Rückfragen zur Fortbildungsveranstaltung stehen Ihnen in der Kammergeschäftsstelle Frau Krauß und Frau Russo gerne zur Verfügung.