Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zum 1. Januar 2025 in Deutschland
Am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Weg zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Deutschland freigemacht. Trotz der Verschiebung des Gesetzes um drei Monate hat der Gesetzgeber am ursprünglichen Zeitplan festgehalten. Die E-Rechnung kommt somit bereits zum 1. Januar 2025. Unternehmen und Berater/innen sind daher gleichermaßen angehalten, sich kurzfristig mit den notwendigen technischen und prozessualen Anpassungen und Änderungen auseinandersetzen, die die Einführung der E-Rechnung mit sich bringt.
Unser Online-Seminar "Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zum 1. Januar 2025 in Deutschland" geht im Detail auf die rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers ein, gibt einen Überblick über die im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelungen und setzt sich im Detail mit Problemfragen rund um die Einführung der e-Rechnung auseinander. Ferner gibt das Seminar Empfehlungen, an welchen Stellen Prozesse in Unternehmen angepasst werden sollten, um die Einführung der e-Rechnung als Treiber für die weitergehende Digitalisierung von Unternehmen nutzen zu können.
Online-Seminar: Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zum 1. Januar 2025 in Deutschland
Datum: 24. September 2024
Uhrzeit: 14:00 - 16:00 Uhr
Dozent: Dipl.-Fw. (FH) Robert Hammerl, Steuerberater, LL. M., München