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Steuerberaterkammer Stuttgart KdöR
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Arbeitsunterlage ausschließlich digital.
Am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Weg zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Deutschland freigemacht. Trotz der Verschiebung des Gesetzes um drei Monate hat der Gesetzgeber am ursprünglichen Zeitplan festgehalten. Die E-Rechnung kommt somit bereits zum 1. Januar 2025. Unternehmen und Berater/innen sind daher gleichermaßen angehalten, sich kurzfristig mit den notwendigen technischen und prozessualen Anpassungen und Änderungen auseinandersetzen, die die Einführung der E-Rechnung mit sich bringt.