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Steuerberaterkammer Stuttgart KdöR
Hegelstraße 33
70174 Stuttgart
Tel.: +49 711 619 48 0
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Das Erbschaftsteuerrecht wird im betrieblichen Bereich wesentlich durch das Verwaltungsvermögen geprägt, dessen Höhe sowohl für die Frage, ob überhaupt Vergünstigungen für das Betriebsvermögen gewährt werden, als auch für den Umfang der Vergünstigungen maßgebend ist. Dies stellt einen der Schwerpunkte des Seminars dar. Behandelt werden auch die Optionsmöglichkeit und die Investitionsklausel. Weitere Schwerpunkte des Seminars sind die Bewertungsvorschriften für Betriebsgrundstücke ab 2023 und Gestaltungsmöglichkeiten im betrieblichen Bereich, seien es Fragen zu den jungen Finanzmitteln, zum Nießbrauchsmodell oder sei es die Nutzung von Rückausnahmen bei den Betriebsgrundstücken.
Dabei spielen die ErbStR 2019 und die Verwaltungsanweisungen zum jungen Verwaltungsvermögen bei Einbringung bzw. Umwandlung eine wichtige Rolle, will man bei der Planung der Generationennachfolge die Verwaltungsmeinung mit einfließen lassen. Selbstverständlich wird auf aktuelle Rechtsprechung, sei es FG oder BFH, und neue Erlasse der Finanzverwaltung eingegangen.
Das Intensivseminar ermöglicht es, die richtigen Entscheidungen für die Mandanten zu treffen.
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Pflichtfortbildung Fachberater/innen für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.): 4,5 Std.