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Steuerberaterkammer Stuttgart KdöR
Hegelstraße 33
70174 Stuttgart
Tel.: +49 711 619 48 0
Fax. +49 711 619 48 703
E-Mail: mail@stbk-stuttgart.de
Steuerberater/innen werden in der Beratungstätigkeit durch einen Pflichtenkreis bestimmt und begrenzt. Da die Verletzung dieser Pflichten empfindliche Sanktionen mit sich bringen kann, wurde das Bild der „Pflichtanzeige“ geprägt.
Die zivilrechtlichen Pflichten aus dem Mandat verpflichten Berater/innen, dafür zu sorgen, dass der Mandant so wenig Steuern wie möglich bezahlt. Bei Pflichtverletzung drohen Schadenersatzansprüche und sogar der Vorwurf der Untreue. Strafrechtlich dürfen sich Berater/innen nicht an der Hinterziehung des Mandanten beteiligen. Insoweit trifft Berater/innen die Pflicht, einer rechtswidrigen Verkürzung von Steuern nicht die Hand zu reichen. Verstöße können den Vorwurf von (Beihilfe zur) Steuerhinterziehung zur Folge haben. Denkbar sind auch Begünstigung und Strafvereitelung. Berufsrechtlich ist es Steuerberater/innen einerseits untersagt, Mandanten zu schädigen, andererseits, sich an einer Hinterziehung zu beteiligen.
Die Grenzziehung kann mitunter schwierig sein. Grund genug, insbesondere auf die strafrechtlichen Risiken von Steuerberater/innen einen aktuellen Blick zu werfen.
Die digitale Arbeitsunterlage (PDF) und den Zugang zum Online-Seminar erhalten Sie über Ihren Kunden-Account.
Dieses Seminar findet in Kooperation mit der Steuerberaterkammer Sachsen statt und wird über Visavid übertragen.
Nutzen Sie dafür bitte dieses Anmeldeformular.
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