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Steuerberaterkammer Stuttgart KdöR
Hegelstraße 33
70174 Stuttgart
Tel.: +49 711 619 48 0
Fax. +49 711 619 48 703
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Während Steuerberater/innen als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz mittlerweile eine gewisse Routine in der Erfüllung der bisherigen Vorgaben nach dem Geldwäschegesetz implementiert zu haben scheinen, schreitet die Politik weiter voran. Am 9. Juli 2024 ist das neue Geldwäschepaket der EU in Kraft getreten. Mit dem Paket stehen bis spätestens 2027 einige Änderungen im legislativen Rahmen der Geldwäscheprävention an: Eine neue Geldwäsche-Verordnung der EU sowie die 6. EU-Geldwäscherichtlinie. Bereits in 2025 soll zudem die neue EU-Geldwäschebehörde (AMLA) ihre operative Tätigkeit aufnehmen.
Unabhängig hiervon gibt es weitere Entwicklungen: Am 18. April 2024 hat das BMF den Entwurf einer Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Am 6. November 2024 veröffentlichte die FIU ihren Jahresbericht 2023. Erstmals seit 2008 war das Gesamtaufkommen der Geldwäscheverdachtsmeldungen rückläufig. Die FIU führt dies auf ein „besseres Verständnis hinsichtlich der Meldungsqualität“ zurück. Am 20. Januar 2025 wurde eine Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien verkündet.
Das Seminar bringt Steuerberater/innen auf den aktuellen Stand, insbesondere zu folgenden Themen:
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