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Steuerberaterkammer Stuttgart KdöR
Hegelstraße 33
70174 Stuttgart
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Im Seminar werden die Probleme behandelt, die sich im Zusammenhang mit Rechnungen und dem Vorsteuerabzug ergeben. Der Vorsteuerabzug ist für die Umsatzsteuer zentral. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs hängt vom Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung ab. Sofern Rechnungsangaben fehlen, ergeben sich Risiken für den Vorsteuerabzug. Durch die Rechtsprechung des EuGH ist zwar die rückwirkende Rechnungskorrektur zwischenzeitlich ohne Verzinsung möglich. Allerdings steckt auch hier der Teufel im Detail. Für eine erfolgreiche rückwirkende Rechnungskorrektur sind einige Fragen zu beachten, die im Seminar selbstverständlich vermittelt werden. Außerdem lässt der BFH nicht in allen Fällen eine rückwirkende Rechnungskorrektur zu. Die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung hat viele Fragen aufgeworfen, die bislang noch nicht abschließend geklärt sind. Ebenso müssen sich die Unternehmen auf die Änderungen für den Vorsteuerabzug bei der Ist-Versteuerung ab 2028 einstellen.
Darüber hinaus werden die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung im Detail angesprochen. Die Risiken aus einer Abrechnung per Gutschrift werden ebenso erörtert. Als weiteres Thema wird die Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG besprochen. Die wesentlichen Anwendungsbereiche dieser Vorschrift werden dargestellt und mit Beispielen veranschaulicht.
1. Vorsteuerabzug
2. Rechnungsberichtigung
3. Vorsteuerberichtigung
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