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Steuerberaterkammer Stuttgart KdöR
Hegelstraße 33
70174 Stuttgart
Tel.: +49 711 619 48 0
Fax. +49 711 619 48 703
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Das Arbeiten im Homeoffice - egal ob im Inland oder Ausland - ist spätestens seit der Corona-Pandemie explodiert und seitdem nicht mehr aus unserer Arbeitswelt wegzudenken. Aber Vorsicht, es gibt vielfältige Besonderheiten und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke bei der Abrechnung von Remote Work und den anderen Arten der Telearbeit. Arbeitgeber, Steuerberater/innen und Abrechnungsstellen sollten die sozialversicherungsrechtlichen Risiken kennen und richtig anwenden können. Am 1. Juli 2023 trat ein multilaterales Abkommen im Bereich der Sozialversicherung bei grenzüberschreitendem Homeoffice in Kraft. Um den geänderten Arbeitsmustern Rechnung tragen zu können, besteht nun die Möglichkeit, auf Grundlage des multilateralen Rahmenübereinkommens bei grenzüberschreitender Telearbeit unter bestimmten Voraussetzungen im Wohnstaat bis zu 49,99 Prozent der Gesamtarbeitszeit in Form von Telearbeit zu erbringen und dennoch dem Sozialversicherungsrecht des Mitgliedstaats zu unterliegen, in welchem der Arbeitgeber ansässig ist.
Der Referent gibt Ihnen online einen kurzen Überblick über die Rechtslage, damit Sie erkennen können, ob die Voraussetzungen für ein sozialversicherungs-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis erfüllt werden oder ob es Fallstricke gibt.
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