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Steuerberaterkammer Stuttgart KdöR
Hegelstraße 33
70174 Stuttgart
Tel.: +49 711 619 48 0
Fax. +49 711 619 48 703
E-Mail: mail@stbk-stuttgart.de
Die Berufspraxis zeigt, dass negative umsatzsteuerliche Themen häufig erst im Rahmen der Erstellung von Jahresabschlüssen bzw. der Umsatzsteuer-Jahreserklärung oder im schlimmsten Falle bei Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung auftauchen.
Erster Ansatzpunkt für Fragen des Umsatzsteuerrechts ist jedoch eine zu erstellende Finanzbuchhaltung, da diese meist Grundlage für Voranmeldungen und Jahreserklärungen ist. Somit sind die Kenntnisse umsatzsteuerrelevanter Sachverhalte notwendiges Rüstzeug von Mitarbeiter/innen der Buchhaltung. Dies erschöpft sich auch nicht nur am Abprüfen der notwendigen Rechnungsangaben für den Vorsteuerabzug.
Die korrekte Bestimmung des Ortes einer Leistung, des Steuersatzes oder das Vorliegen (oder Nicht-Vorliegen) einer Befreiungsvorschrift, stellt die Mandantschaft vor große Schwierigkeiten, bei deren Bewältigung nicht selten als erstes der Mitarbeiter in der Buchhaltung kontaktiert wird.
Und erfolgt (leider zu oft) keine vorherige Rücksprache, so muss der Buchhaltungsmitarbeiter bei der laufenden Bearbeitung der Unterlagen des Mandanten gerade diese Themen (er)kennen und im Stande sein, bei der Vermeidung steuerlicher Fehler mitzuwirken oder zumindest Hinweise zu geben.
Daher richtet sich das Seminar an Mitarbeiter/innen der Buchhaltung unabhängig davon, welche Berufserfahrung vorliegt, denn die rasanten Entwicklungen im Bereich der Umsatzsteuer sowohl durch Rechtsprechung als auch gesetzlichen Anpassungen (Beispiel E-Rechnung) erfordern ein stetiges Auffrischen umsatzsteuerlichen Knowhows.
1. Grundsätzliche Einordnung der Tätigkeit
2. Beurteilung der Leistungen
3. Bestimmung des Ortes der Leistung
4. Prüfung von Steuerbefreiungen
5. Berechnung der Umsatzsteuer
6. Vorsteuerabzug
7. Sonstige Problemfelder
Die digitale Arbeitsunterlage (PDF) und den Zugang zum Online-Seminar erhalten Sie über Ihren Kunden-Account.
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Ansprechpartner/in:
Aufgeteilt auf zwei Halbtagsseminare
(29. und 30. April 2025 jeweils von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr)