Update Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Informationen:

Seminarnummer:
2025-607070
Referententeam:
Dipl.-Fw. (FH) Andreas Sprenger, Dr. Christiane Steiert
Ort/Anschrift:
Steuerberaterhaus, Hegelstraße 33, 70174 Stuttgart
Kategorien:
Steuerberater, Mitarbeiter, Aktuelle Veranstaltungen
Termine:
28.04.2025
09:00 Uhr – 17:00 Uhr, Steuerberaterhaus, Hegelstraße 33, 70174 Stuttgart
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
240,00 €
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Beschreibung

Die Zusatzqualifikation "Fachassistent/in Lohn und Gehalt" ist bei den steuerberatenden Berufen sehr anerkannt und begehrt, weil der Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung fachlich zuverlässig in guten Händen ist. Weil das unglaublich umfangreiche Rechtsgebiet der Entgeltabrechnung einem ständigen Wandel unterworfen ist, bietet die Kammer jährlich ein themenübergreifendes Fach-Update zum Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht an. Die Veranstaltung richtet sich an Absolvent/innen der Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Lohn und Gehalt", aber auch an langjährig in der Lohnabrechnung tätige Mitarbeiter/innen, die über fundierte Kenntnisse verfügen.

Themenbereich RAin Dr. Steiert:

1. Neues zu Lohn und Gehalt

    • Immer wieder Thema: Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
    • Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit - Anpassung der Vergütung
    • Feiertagszuschläge - Maßgeblichkeit des regelmässigen Beschäftigungsorts
    • Vergütung von Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten
    • Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
    • Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

 2. Urlaub - Berechnung und Abgeltung

    •  Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Mutterschutz - Beschäftigungsverbot
    • Mutterschutz, Elternzeit - Urlaubskürzung - Berechnung der Urlaubsabgeltung
    • Urlaubsansprüche bei Krankheit und Quarantäne
    • Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub
    • Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

Themenbereich StB Sprenger:

Die Änderungen für das Jahr 2025 halten sich in Grenzen. Vordergründig ein entspannter Jahreswechsel. Erst bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass versteckt doch drei wichtige Neuregelungen für die Praxis einige Überraschungen bereithalten. Zum einen das Einspielen der Kinderzahlen für die Pflegeversicherung, zum anderen die nachträgliche Verbeitragung von Arbeitszeitguthaben (§ 23d SGB IV) und zum dritten der Lohnsteuerabzug nach der Tageslohntabelle für anteiligen Arbeitslohn im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen. Insbesondere die steuerlichen Konsequenzen bei zeitweiser Arbeit im Ausland bzw. dem zeitweisen Inlandseinsatz ausländischer Arbeitnehmer werden in der Steuerberatungspraxis häufig übersehen – und können bei Lohnsteuerprüfungen zu bösen Überraschungen führen.

1. Abfindungen und Entschädigungen: Wegfall der Fünftelregelung - aber weiterhin Bescheinigungspflicht

2. Jahressteuergesetz 2024 (z. B. Alleinerziehenden-Freibetrag bei StKl III/V bzw. IV/IV), Steuertarif 2025 und 2026

3. Sozialversicherung: Deutliche Erhöhung der BBG und der Versicherungspflichtgrenze, Änderungen bei den Beitragssätzen 

4. Auslandseinsätze und Tageslohnsteuertabelle: Übersicht über die steuerliche Rechtslage (beschränkte Steuerpflicht, 183-Tage-Regelung nach DBA), Umrechnung auf Lohn pro Arbeitstag bzw. Kalendertag

5. Rechtsprechung BSG und BFH: Zeitpunkt der pauschalen Lohnversteuerung, um SV-Freiheit zu erreichen, Versteuerung von Teamevents, Belohnungsessen usw. mit 25% nach § 40 Abs. 2 EStG

6. Auszahlung von Arbeitszeitguthaben nach längerer Krankheit: Rückrechnung in der Sozialversicherung auch über mehrere Jahre hinweg. Wegen der praktischen Bedeutung wird die sv-rechtliche Behandlung von nachträglichen Einmalzahlungen, die Märzklausel und die arbeitgeberseitigen Leistungen         (§ 23c SGB IV) erläutert.

Änderungen aufgrund aktueller Entwicklungen sind in beiden Themenbereichen möglich.

Weitere Informationen

Die digitale Arbeitsunterlage (PDF) und den Zugang zum Online-Seminar erhalten Sie über Ihren Kunden-Account

Parkmöglichkeit: Tiefgarage und Parkplatz StBH und Parkhaus Hotel Maritim.

Anmeldung

  • direkt hier über das Fortbildungsportal (blauer Button "Anzahl Teilnehmer anmelden")
  • per E-Mail an mail@stbk-stuttgart.de oder
  • per Fax an (0711) 61948-702

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Ansprechpartner/in:

  • Frau Krauß (0711) 61948-211, mail@stbk-stuttgart.de
  • Frau Reutter (0711) 61948-261, mail@stbk-stuttgart.de

Hybrid-Veranstaltung  

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